Seit dem 19. April 2021 gilt an allen weiterführenden Schulen eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle an Schulen tätigen Personen.

Auf Weisung des Bildungsministeriums führen alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht an zwei Tagen in der Woche einen Corona-Selbsttest unter Aufsicht einer Lehrperson durch. Ein negativer Test kann auf Wunsch mit einem allgemein anerkannten Testzertifikat bestätigt werden.

 Wenn ein Schüler oder eine Schülerin an der Testung nicht teilnimmt, darf er nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Der Zutritt zur Schule muss dann verwehrt werden.

Genauere Informationen entnehmen Sie in  den Informationsschreiben für Eltern und erwachsene Schüler*innen des Ministeriums und zum Datenschutz (s.u.), die hier zum Lesen und Download bereitstehen.

Datenschutzinformation Eltern

Datenschutzinformation Erwachsene